Versicherungslexikon

Selbstbehalt einfach erklärt

Selbstbehalt bedeutet, dass ein Teil der Kosten nicht von der Versicherung übernommen wird, sondern von der versicherten Person selbst getragen werden muss. Der Begriff ist weit verbreitet, wird aber oft zu pauschal verstanden.

Kurz zusammengefasst
Ein Selbstbehalt ist der Teil der Kosten, den Versicherte selbst übernehmen. Er kann als fester Betrag, pro Fall oder pro Jahr vereinbart sein. Ein niedriger Beitrag bedeutet nicht automatisch, dass ein Tarif besser ist, wenn der Selbstbehalt hoch ausfällt.

Was Selbstbehalt bedeutet

Ein Selbstbehalt ist der Betrag, den eine versicherte Person im Leistungsfall selbst tragen muss. Erst wenn dieser Eigenanteil erreicht oder überschritten wird, übernimmt die Versicherung weitere Kosten nach den vertraglichen Regeln.

Der Begriff taucht in unterschiedlichen Versicherungsarten auf und kann je nach Vertrag sehr verschieden ausgestaltet sein. Genau deshalb reicht es nicht aus, nur auf die Bezeichnung Selbstbehalt zu schauen. Entscheidend ist immer, wie er konkret im Tarif geregelt ist.

Kurz gesagt: Selbstbehalt bedeutet nicht, dass keine Leistung besteht. Es bedeutet, dass ein Teil der Kosten zunächst selbst getragen werden muss.

Was der Selbstbehalt in der Praxis bedeutet

In der Praxis beeinflusst ein Selbstbehalt vor allem zwei Dinge: den laufenden Beitrag und die eigene finanzielle Belastung im Leistungsfall.

Häufig gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger kann der laufende Beitrag ausfallen. Gleichzeitig steigt aber das Risiko, Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Deshalb ist ein Tarif mit Selbstbehalt nicht automatisch günstiger oder sinnvoller. Er kann nur dann passen, wenn die persönliche Situation, das eigene Sicherheitsbedürfnis und die finanzielle Reserve dazu passen.

niedrigerer Beitrag möglich höhere Eigenbeteiligung im Leistungsfall nicht jede Form passt zu jeder Lebenssituation

Welche Formen von Selbstbehalt es gibt

  • fester Selbstbehalt pro Jahr, zum Beispiel 500 Euro im Kalenderjahr
  • Selbstbehalt pro Schadenfall oder pro Leistungsfall
  • prozentuale Eigenbeteiligung bis zu einer bestimmten Grenze
  • unterschiedliche Regelungen je nach Leistungsart innerhalb eines Tarifs

Gerade in der privaten Krankenversicherung sollte genau geprüft werden, ob der Selbstbehalt für alle Leistungen gilt oder nur für bestimmte Bereiche. Auch in anderen Versicherungen kann es Unterschiede geben, etwa zwischen einem festen Betrag und einem prozentualen Eigenanteil.

Typische Missverständnisse

Ein häufiger Denkfehler ist die Annahme, dass ein hoher Selbstbehalt automatisch zu einem guten oder besonders sinnvollen Tarif führt. Tatsächlich senkt ein Selbstbehalt zwar oft den Beitrag, verschiebt aber gleichzeitig einen Teil des Risikos auf die versicherte Person.

Ebenso wird oft übersehen, dass nicht jeder Selbstbehalt gleich funktioniert. Ob pro Jahr, pro Fall oder nur in bestimmten Leistungsbereichen, macht in der Praxis einen großen Unterschied.

Deshalb sollte Selbstbehalt nie isoliert bewertet werden, sondern immer zusammen mit Beitrag, Leistungsumfang und persönlicher Situation.

Über den Autor

Marcel Turek ist Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann mit über 25 Jahren Berufserfahrung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der privaten Krankenversicherung und der Beratung von Beamten.

Auf Versicherungsinsider erklärt er Zusammenhänge rund um Versicherungen verständlich und ordnet typische Denkfehler ein. Ziel der Inhalte ist es, komplexe Versicherungsfragen nachvollziehbar zu machen.