Versicherungslexikon

Wiederbeschaffungswert einfach erklärt

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, der nötig ist, um eine gleichartige Sache in vergleichbarem Zustand erneut zu beschaffen. Im Versicherungsbereich ist dieser Begriff wichtig, weil er im Schadenfall die mögliche Leistung beeinflussen kann.

Kurz zusammengefasst
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt die Kosten für gleichartigen Ersatz. Er ist nicht automatisch mit Neuwert oder Zeitwert identisch. Im Schadenfall kann er die Höhe der Leistung beeinflussen.

Was Wiederbeschaffungswert bedeutet

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der erforderlich ist, um eine beschädigte, zerstörte oder verlorene Sache durch eine gleichartige Sache in vergleichbarem Zustand zu ersetzen.

Anders als beim Neuwert geht es nicht zwingend um eine fabrikneue Sache. Maßgeblich ist vielmehr, was aufgewendet werden müsste, um eine vergleichbare Sache am Markt wieder zu beschaffen.

Kurz gesagt: Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der für gleichwertigen Ersatz nötig wäre.

Was der Wiederbeschaffungswert in der Praxis bedeutet

In der Praxis ist der Wiederbeschaffungswert immer dann relevant, wenn eine Sache nicht mehr nutzbar ist und die Frage entsteht, welcher Betrag für gleichwertigen Ersatz angesetzt werden kann.

Gerade bei gebrauchten Gegenständen, technischen Geräten oder älteren Sachen ist dieser Begriff wichtig, weil eine Neuanschaffung nicht immer der passende Maßstab ist.

Der Wiederbeschaffungswert liegt deshalb häufig zwischen Zeitwert und Neuwert oder orientiert sich an den tatsächlichen Marktverhältnissen für vergleichbare Sachen.

gleichartiger Ersatz statt Neupreis orientiert sich am Markt wichtig bei gebrauchten Sachen

Wie sich Wiederbeschaffungswert von Neuwert und Zeitwert unterscheidet

  • der Neuwert beschreibt die Kosten einer heutigen Neuanschaffung
  • der Zeitwert beschreibt den aktuellen Wert einer gebrauchten Sache
  • der Wiederbeschaffungswert beschreibt die Kosten für eine gleichartige Ersatzbeschaffung
  • welcher Maßstab gilt, hängt immer vom Vertrag und vom Schadenfall ab

Diese Begriffe werden in der Praxis oft vermischt. Für die Regulierung ist ihr Unterschied jedoch sehr wichtig, weil davon abhängt, wie hoch eine Leistung tatsächlich ausfallen kann.

Typische Missverständnisse

Ein häufiger Denkfehler ist, dass Wiederbeschaffungswert einfach dasselbe wie Neuwert bedeutet. Tatsächlich geht es oft nicht um einen fabrikneuen Ersatz, sondern um eine vergleichbare Sache in ähnlichem Zustand.

Ebenso wird der Begriff oft mit Zeitwert verwechselt. Beide hängen zwar mit dem Zustand einer Sache zusammen, beschreiben aber unterschiedliche Bewertungsansätze.

Deshalb sollte der Wiederbeschaffungswert immer im Zusammenhang mit dem konkreten Vertrag und der tatsächlichen Sache betrachtet werden.

Über den Autor

Marcel Turek ist Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann mit über 25 Jahren Berufserfahrung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der privaten Krankenversicherung und der Beratung von Beamten.

Auf Versicherungsinsider erklärt er Zusammenhänge rund um Versicherungen verständlich und ordnet typische Denkfehler ein.